Nach Auffassung der Deutschen Telekom handelt es sich bei der Abrechnung des Kabelnetzzugangs über den Vermieter einer Immobilie um eine Form der „Zwangsabgabe“. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Konzern die Abschaffung der Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung.
Hindernis für einen schnelleren Glasfaserausbau
Unternehmenssprecher Andres Middel erklärte, dass die Deutsche Telekom die geplante Abschaffung dieses „Nebenkostenprivilegs“ befürwortet und somit ein „Relikt aus den 80er-Jahren“ verschwindet. Auf diese Weise würde laut Middel der Glasfaserausbau weitaus zügiger voranschreiten. Darüber hinaus erläutert er, dass die „Zwangsabgabe“ für TV-Kupferkabel rund 12,5 Millionen Mieter betrifft und daher abgeschafft werden müsse.
Diese Auffassung vertrete hierbei nicht nur die Telekom, sondern auch Verbraucherschützer in gesamten Bundesgebiet. Der Rheinland-Pfälzische Verbraucherschützer Michael Gundall erklärt, dass die „Cash Cow“ der Kabelnetzbetreiber nun endlich abgeschafft werden müsse.
Befürworter der Abgabe äußern Kritik
Der Buglas-Geschäftsführer Wolfgang Heer spricht sich indes für die Beibehaltung der derzeit geltenden Umlagefähigkeit aus. Diese Mietnebenkosten würden laut Heer für eine bessere Kalkulationssicherheit sorgen und darüber hinaus den Umbau für den Glasfaserausbau refinanzieren. Insbesondere in Mehrfamilienhäusern müsse sehr aufwendig Glasfaser verlegt werden. Die hierbei entstehenden Betriebs- sowie Ausbaukosten sind vom jeweiligen Eigentümer einer Immobilie zu tragen. Diese können bislang von Vermietern im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
Laut Wolfgang Heer habe sich dieses Regelung bislang in der Praxis bewährt, da Mieter die frei Wahl hinsichtlich eines Kommunikationsanbieters erhielten, sodass die Kosten möglichst niedrig gehalten werden können.
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