Gestern, am 14. August, hob das Oberlandesgericht in Düsseldorf eine Entscheidung des Bundeskartellamtes hinsichtlich der Fusion der großen regionalen Kabelanbieter Unitymedia und Kabel BW überraschend auf. Die vom Kartellamt 2011 geforderten und von den Kabelbetreibern erbrachten Auflagen reichen nicht aus, um einer Fusion diesen Ausmaßes zuzustimmen.
Für 3,2 Milliarden EUR kaufte seinerzeit Unitymedia das vor allem in Baden Württemberg wirtschaftende Unternehmen Kabel BW. Unter hohen Auflagen, wozu auch das Beenden der Grundverschlüsselung gehörte, und nach mehrmonatigem Zögern stimmte das Bundeskartellamt der Fusion letztendlich zu.
Deutsche Telekom klagte gegen die Fusion
Die Deutsche Telekom klagte daraufhin gegen die Fusion beim Oberlandesgericht Düsseldorf und erzielte mit dem gestrigen Entscheid einen ersten Erfolg. Die Fusion wird vorerst gestoppt. Richter Jürgen Kühnen am OLG Düsseldorf erklärte die Entscheidung mit den Worten: „Die Fusion führt dazu, dass Kabel BW als einziger potenzieller Wettbewerber aus dem Markt genommen wird.“
Folglich würde Unitymedia seinen nächsten Konkurrenten schlucken, was Wettbewerbsverzerrungen mit sich bringen könnte.
Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats vorgegangen werden. Eine Beschwerde wird das OLG nicht zulassen. Es bleibt nur noch der Weg zum Bundesgerichtshof.
Unitymedia geht juristisch gegen den Entscheid vor
Unitymedia teilte bereits der Öffentlichkeit mit, „alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel (zu) nutzen, um gegen den Beschluss des OLG bei der nächsthöheren Instanz, dem Bundesgerichtshof, Beschwerde einlegen zu dürfen“.
Sollte der Bundesgerichtshof diese Beschwerde nicht annehmen, muss die Fusion Unitymedia Kabel BW wieder aufgelöst und damit sämtliche bis dahin bereits vollzogenen Aktionen von der Vereinheitlichung der Produktgestaltung bis hin zum gemeinsamen Logo rückgängig gemacht werden.
Initiator der Fusion war das amerikanische Unternehmen Liberty Global Inc., das bereits 2009 Unitymedia, den zweitgrößten Kabelnetzbetreiber in Deutschland, kaufte. Durch die Fusion mit dem drittgrößten Kabelanbieter Kabel BW hätte sich Liberty Global, das bereits in über zehn Ländern aktiv ist, einen weiteren Platz auf dem umkämpften deutschen Kabelnetzmarkt erobern können.
Neben der Telekom klagte auch der Kölner Kabelanbieter netcologne gegen die Fusion, der seinen Hauptsitz Köln mit Unitymedia teilt.
Bild: Unitymedia Kabel
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