kdg-auszug-agb-neu

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Zitat: Ziffer 4.1.8: „… um dem Ziel eine rgleichbleibenden Stabilität und Sicherheit in der Netzabdeckung mit ausreichender Bandbreite und Netzgeschwindgkeit bestmöglich nachkommen zu können, wird hier bestimmt, dass der Zugang zum Internet nicht für dauerhafte Serververbindungen oder Verbindungen von Standorten oder Kommunikationsanlagen genutzt werden darf.“

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