Verträge sind eine heikle Angelegenheit – vor allem wenn sie über Jahre geschlossen werden. Kabelanbieter verpflichten Neukunden gern für 12 oder 24 Monate. Doch wie kommt man aus dem Vertrag wieder raus? Welche Fristen sind einzuhalten und was passiert, wenn sie überschritten werden?

Kabel Deutschland Kündigung
So kündigst du deinen Kabel Deutschland Vertrag!

Kabel Deutschland Kündigungsfrist

Angebote mit einer Mindestvertragslaufzeit bis zu 12 Monaten müssen 6 Wochen vor Laufzeitende gekündigt werden. Verträge mit einer Mindestlaufzeit bis zu 24 Monaten müssen 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt werden. Bei beiden Vertragslaufzeiten gilt: Wird nicht rechtzeitig gekündigt, wird der Vertrag um 12 weitere Monate verlängert.

Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Leistungserbringung. Sollte zwischen Kunde und Kabelanbieter Selbstinstallation der Gerätschaften vereinbart worden sein, beginnt die Mindestvertragslaufzeit nach Anschluss der Geräte oder spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.

Etwaige Zusatzleistungen müssen extra gekündigt werden. Diese fallen unter den Begriff „Verträge mit unbestimmter Vertragslaufzeit“. Hier muss eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Monatsende eingehalten werden. Nachzulesen sind die Regelungen in den AGB Kabel Internet Telefon § 10 und  Kabelfernsehen Einzelnutzer § 8.

Eine Kündigung bei Kabel Deutschland erfolgt unter Angabe der Kundennummer und in schriftlicher Form.

Exkurs: Kann ich meinen Kabelanschluss kündigen, wenn dessen Nutzung im Mietvertrag festgeschrieben ist?

Wenn Kabelanbieter mit Wohnungsbaugesellschaften oder anderen Wohnungsvermietern einen Kabelanschluss-Vertrag abschließen, werden die monatlichen Kosten auf die Mieter umgelegt. Die Kooperation mit dem Kabelanbieter muss in irgendeiner Form im Mietvertrag fixiert sein. Man spricht von einer Pauschale fürs Fernsehen. Sie wird den monatlichen Betriebskosten hinzugefügt. Der Vertrag wird also nicht zwischen Kabelnetzbetreiber und Mieter, sondern zwischen Vermieter und Kabelanbieter geschlossen. Folglich hat der Mieter keine Berechtigung, den Kabelanschluss beim Kabelanbieter zu kündigen oder zu einem anderen zu wechseln.

In der Praxis ist es jedoch so, dass Vermieter und Mieter sich einvernehmlich darauf einigen können, den Kabelanschluss beim betroffenen Mieter „stilllegen“ zu lassen. Wohl bemerkt handelt es sich bei diesem Prozedere um eine Kulanzleistung, welcher der Vermieter nicht zustimmen muss. Sollte sich der Kabelbetreiber wiederum weigern, für den nicht genutzten Kabelanschluss die Gebühren zu erlassen, müssen diese den Mietern mit Kabelanschluss anteilig auferlegt werden.

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4 Kommentare

  1. Informative Anleitung. Bei Kabel D Internet&Telefon sollte man beachten, dass trotz Bestätigung der Kündigung trotzdem im letzten Monat einfach voll berechnet wird. Angeblich ist dies systembedingt und der Betrag wird im Folgemonat wieder gutgeschrieben. Also bei Kabel Deutschland immer schön die Kündigungsbestätigungen aufheben und nicht vergessen direkt nach Kündigungstermin die Geräte mit Quittung zurückzuschicken.

  2. leider ist es systembedingt tatsächlich so,das wenn die RechnungsStellung im letzten VertragsMonat vor der Wirksamkeit der Kündigung erfolgt, der volle Monat berechnet wird! aber wie auch vom KSC bereits mitgeteilt, erfolgt die Erstattung im nächsten Rechnungslauf automatisch auf die hinterlegte Bankverbindung! Hat man mit Ende des Vertrages auch die Einzugsermächtigung gecancelt, muss man die Erstattung beim Kundenservice beauftragen!

  3. Ich kann nur vom Abschluss etwaiger Verträge mit Vodafone Kabel abraten und warnen!! Der Kundenservice ist grotten schlecht. Die Verträge sind äußerst kundenunfreundlich. Kündigungsfristen sind ebenfalls fragwürdig, und so eingerichtet, dass der Kunde leider höllisch aufpassen muss und in langer Voraussicht kündigen muss! Außerdem, braucht man in der heutigen Zeit keinen Kabelanschluss mehr.

  4. ich hatte einen Schlaganfall und war mehrer Monatre komplett ausser gefecht gesetzt. Jetzt kann ich seit etwa drei Wochen wieder einbischen was macen. Schreiben mi einer Hand, Bewegen mit Rollsthl….Ich habe dadurch meine Arbeit verloren, muss deshalb das Haus verlassen in dem ich wohne. In meiner ETWE habe ich Satelitenfernsehen. Gibt es da ein Sonderkündigungsrecht?

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