Kabelanschluss kündigen: Fristen, Wege und Musterschreiben
Nach der Mindestlaufzeit kommst du aus jedem Kabelvertrag mit einem Monat Frist heraus. Hier steht, wie das bei Vodafone, PYUR und im Mietshaus geht, was beim Umzug gilt und wie das Kündigungsschreiben aussieht.
Stand:
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt für Kabelverträge das neue Telekommunikationsgesetz. Die erste Laufzeit darf höchstens 24 Monate dauern. Danach kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen, eine automatische Verlängerung um ein ganzes Jahr gibt es nicht mehr. Das gilt für Kabelfernsehen, Kabelinternet und Telefon, auch für Verträge, die noch von Kabel Deutschland, Unitymedia oder Kabel BW stammen.
Die Kündigungsfristen im Überblick
| Situation | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Zum Ende der Mindestlaufzeit | ein Monat vor Ablauf | Vertrag, § 56 TKG |
| Nach Ablauf der Mindestlaufzeit | jederzeit, ein Monat | § 56 Abs. 3 TKG |
| Umzug, Anbieter kann am neuen Ort nicht liefern | ein Monat, frühestens zum Auszug | § 60 Abs. 2 TKG |
| Preiserhöhung oder sonstige Vertragsänderung zu deinem Nachteil | ohne Frist, innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung | § 57 Abs. 1 TKG |
| Internet dauerhaft deutlich zu langsam | Sonderkündigung oder Minderung nach Messung | § 57 Abs. 4 TKG |
Den Gesetzestext findest du bei gesetze-im-internet.de. Wie du eine zu langsame Leitung nachweist, steht auf der Seite Internetgeschwindigkeit testen.
So kündigst du
Am einfachsten ist der Kündigungsbutton. Jeder Anbieter, bei dem du online einen Vertrag abschließen kannst, muss auf seiner Website auch einen Button „Verträge hier kündigen“ anbieten. Das schreibt § 312k BGB vor. Du gibst dort Name, Kundennummer und Vertrag an und bekommst sofort eine Bestätigung per E-Mail. Speichere sie oder mach einen Screenshot.
Ein Brief oder eine E-Mail geht weiter auch. Es genügt die Textform, eine Unterschrift auf Papier ist nicht nötig. Wenn du per Post kündigst, schick den Brief als Einschreiben, damit du den Zugang belegen kannst.
- Vodafone (auch alte Verträge von Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW): Kündigungsbutton auf vodafone.de oder in MeinVodafone. Mehr dazu und eine eigene Vorlage unter Vodafone TV kündigen.
- PYUR (auch Tele Columbus und Primacom): Kündigungsbutton auf pyur.com oder schriftlich an die Adresse auf deiner Rechnung.
- Regionale Anbieter: Kündigungsbutton auf der Website oder schriftlich an die Adresse aus dem Impressum.
Musterschreiben
Kopier den Text, setz deine Angaben ein und schick ihn ab. Die Adresse des Anbieters steht auf deiner Rechnung.
[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort][Name des Anbieters]
[Anschrift laut Rechnung][Ort], [Datum]
Kündigung meines Vertrags, Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag über [Kabelanschluss / Kabelfernsehen / Internet und Telefon] mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit dem Datum, zu dem der Vertrag endet, und um Angaben zur Rückgabe der Leihgeräte.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbezwecken oder zur Rückgewinnung widerspreche ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Kündigst du wegen eines Umzugs, ersetze den Absatz, der mit „hiermit kündige ich“ beginnt, durch: „hiermit kündige ich meinen Vertrag nach § 60 Abs. 2 TKG zum [Auszugsdatum], da der Vertrag an meiner neuen Adresse [neue Anschrift] nicht angeboten wird.“
Kündigen beim Umzug
Ein Umzug allein beendet den Vertrag nicht. Kann dein Anbieter am neuen Wohnort liefern, zieht der Vertrag mit, mit derselben Laufzeit. Der Anbieter darf dafür ein Entgelt verlangen, höchstens so viel wie für einen neuen Anschluss.
Kann er am neuen Ort nicht liefern, darfst du mit einem Monat Frist kündigen, wirksam frühestens zum Auszug. Beim Kabel passiert das oft, weil an der neuen Adresse ein anderer Netzbetreiber zuständig ist oder gar kein Kabel liegt. Melde den Umzug früh und lass dir schriftlich bestätigen, dass der Anbieter dort nicht liefern kann. Was an der neuen Adresse geht, zeigt die Ortssuche auf dieser Seite.
Kündigen in der Mietwohnung
Seit dem Ende des Nebenkostenprivilegs am 1. Juli 2024 gibt es keine Kabelgebühr mehr über die Nebenkosten. Wer damals keinen eigenen Vertrag abgeschlossen hat, muss nichts kündigen. Steht die Gebühr trotzdem noch in der Abrechnung, widersprich ihr beim Vermieter.
Bekommst du das Kabelsignal heute gegen ein eigenes Entgelt über den Vermieter, kannst du diesen Vertrag nach höchstens 24 Monaten ebenfalls mit einem Monat Frist kündigen. So beschreibt es die Bundesnetzagentur. Das gilt im Mehrfamilienhaus genauso wie in einer einzelnen Mietwohnung.
Geräte zurückgeben
Gemietete Router, Receiver und CI+-Module musst du nach dem Vertragsende zurückschicken. Die Anbieter schicken dafür meist ein Retourenetikett. Hebe den Einlieferungsbeleg auf, denn wer nicht zurückschickt, bekommt die Geräte in Rechnung gestellt. Eigene Geräte, etwa eine gekaufte FRITZ!Box, behältst du und kannst sie beim nächsten Anbieter weiter nutzen.
Kabelanschluss gekündigt, was nun?
Nach dem Vertragsende sperrt der Anbieter den Anschluss, der Fernseher findet dann keine Sender mehr. Für Fernsehen ohne Kabelvertrag gibt es Satellit, Antenne oder Apps; mehr dazu unter Fernsehen kostenlos im Internet. Für das Internet kommen DSL, Glasfaser oder ein 5G-Router infrage, siehe Alternativen zu Kabelinternet. Willst du beim Kabel bleiben, aber günstiger, vergleich die Tarife im Tarifvergleich.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Kabelanschluss?
Zum Ende der Mindestlaufzeit ein Monat. Ist die Mindestlaufzeit vorbei, kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.
Wie kündige ich einen alten Unitymedia- oder Kabel-BW-Vertrag?
Bei Vodafone, denn beide gehören heute dazu. Nutze den Kündigungsbutton auf vodafone.de oder schick die Kündigung schriftlich an die Adresse auf deiner Rechnung.
Kann ich den Kabelanschluss bei einem Umzug kündigen?
Nur wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann. Dann gilt eine Frist von einem Monat, frühestens zum Auszug. Sonst zieht der Vertrag mit.
Muss ich schriftlich kündigen?
Nein. Textform genügt, also E-Mail, Kündigungsbutton oder Brief. Am sichersten ist der Button auf der Anbieterseite, weil du sofort eine Bestätigung bekommst.
Was passiert nach der Kündigung mit dem Fernsehbild?
Der Anbieter sperrt das Signal zum Vertragsende. Du kannst dann über Satellit, Antenne oder das Internet weiter fernsehen.