Verträge sind eine heikle Angelegenheit – vor allem wenn sie über Jahre geschlossen werden. Kabelanbieter verpflichten Neukunden gern für 12 oder 24 Monate. Doch wie kommt man aus dem Vertrag wieder raus? Welche Fristen sind einzuhalten und was passiert, wenn sie überschritten werden?

Unitymedia Kündigung
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Unitymedia Kündigungsfrist

Auch wenn hier die Mindestvertragslaufzeit 12 bis zu 24 Monaten betragen kann, gibt es nur eine einheitliche Kündigungsfrist.

Zwei Monate vor Laufzeitende muss die Kündigung erfolgen. Erfolgt sie nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Anders sieht es beim Vertrag über einen analogen Kabelanschluss aus. Dieser Kabelanschlussvertrag ist erstmals kündbar mit einer Frist von einem Monat vor Laufzeitende und kann danach jederzeit 4 Wochen vor Monatsende beendet werden.

Nachzulesen sind die Regelungen in den AGB § 7.

Die Kündigung erfolgt unter Angabe der Kundennummer und in schriftlicher Form.

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