Wer Umzug hat kein Recht auf eine vorzeitige Kündigung seines DSL-Vertrages. Dies entschied das Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil. Der BGH bestätigt mit diesem Urteil die Rechtsauffassung der meisten Provider. Die Richter erklärten, dass dies kein wichtiger Kündigungsgrun gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB darstelle. Bei langfristigen Verträgen, über die Erbringung einer Dienstleistung, bestünde laut Auffassung der Gerichts, grundsätzlich das Risiko, dass diese durch eine Veränderung der persönlichen Verhältnisse nicht erbracht werden könne. Ein Umzug aus beruflich oder familiären Gründen stellt somit keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.
Bedingt wurde dieses Urteil durch den Fakt, dass der Kläger die Möglichkeit hatte einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit aber höheren monatlichen Kosten hätte bestellen können. Die Investitionen des Unternehmens amortisieren sich erst im zweiten Vertragsjahr, stellten die Richter fest.
Quelle mit weiteren Details: Golem.de
Durch den Einschub der Richter wurde dieses Urteil nicht zu einem Präzedenzfall. Der jeweilige Vertrag hätte keine zwei Jahre sein müssen!
Vielleicht wusste der Kunde ja bereits, dass er nach drei Monaten von seinem „Sonderkündigungsrecht“ gebraucht macht und wollte sich die Leistungen (Router etc. erschleichen)!?
Bei den meisten Kabelnetzbetreiber hat man aber keine Wahl. Der Vertrag läuft mindestens 12 Monate meist sogar 24 Monate. Hier sähe ein Urteil sicherlich anders aus!