Kabel Deutschland: Drosselung bei Nutzung von File-Sharing-Diensten

Bild: Kabel Deutschland
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Das Landgericht München hat eine Klage gegen Kabel Deutschland zu verhandeln. Diese spricht von einer irreführenden Werbung und betrifft die Internetgeschwindigkeit. Laut Werbung handele es sich bei jedem Internetanschluss bei Kabel Deutschland um das Buchen einer Flatrate. Tatsächlich jedoch gibt es auch hier Einschränkungen. Da diese laut Klage nicht genug kommuniziert worden sind, droht dem Kabelnetzbetreiber nun eine Klage wegen irreführender Werbung.`

Worum geht es?

Irreführende Werbung bedeutet, dass Werbeversprechen nicht eingehalten werden. In diesem speziellen Fall geht es darum, dass Kabel Deutschland pro Monat zu einem festgelegten Preis eine Internetflatrate anbietet. Im Kleingedruckten stehen jedoch Konditionen, durch die ein 100 Mbit/s-Anschluss auf 100 Kbit/s  gedrosselt werden kann. Konkret heißt es in den Konditionen:

„Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag ist Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen; aktuell wird eine Drosselung erst ab einem Gesamtdatenvolumen von 60 GB pro Tag durchgeführt.“
Quelle

Die Drosselung sei eine technische Notwendigkeit, die Lastprobleme im Kabel-Deutschland-Netz vermeiden soll. Je höher die Downloadgeschwindigkeit ist, umso einfacher ist es für Nutzer, große Datenpakete wie Filme oder Serien herunterzuladen. Folglich nimmt das Datenvolumen zu und eine Mehrbelastung des Netzes entsteht. Dem soll die Drosselung entgegenwirken.

Die Klage ging von der Bundeszentrale für Verbraucherschutz aus. Diese fordert, dass eine Drosselung auch bei der Werbung anzugeben sei. Ansonsten würde das Angebot einen falschen Eindruck beim Kunden erwecken. „Für einen durchschnittlichen Nutzer sei es wichtig, bei einer Flatrate mit ausgewählter Downloadgeschwindigkeit gerade nicht überlegen oder prüfen zu müssen, ob eine bestimmte Datenmenge erreicht ist“, heißt es im veröffentlichten Statement (Quelle).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über Nadja 137 Artikel
Seit 2006 bin ich als Redakteurin und Lektorin bei Online-Projekten aktiv. Hier im Kabel-Blog bin ich für die News zuständig, recherchiere neue Sender und erstelle nützliche Ratgeber für euch. Was ist ein Kabelreceiver? Was braucht ihr fürs digitale Fernsehen? Was gibt es an Onlinevideotheken in Deutschland? Ich erkläre es euch gern.

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