Kabel Deutschland zieht gegen ARD und ZDF vor den Bundesgerichtshof. Grund sind noch immer die Einspeisegebühren, die laut Kabel Deutschland, von den Öffentlich-Rechtlichen an den Kabelnetzbetreiber zu zahlen seien. Bisher müssen die öffentlich-rechtlichen Sender keine Entgelte entrichten, um im Kabelnetz von Kabel Deutschland empfangen werden zu können. Die Kabel-Deutschland-Gruppe sieht die Nutzung ihrer Kanäle jedoch als Dienstleistung, die auch ARD und ZDF zu bezahlen hätten.
Bemühungen bisher erfolglos
Seit 2012 dauerte der Streit um die Zahlung, Nachzahlung und Nichtzahlung der Einspeisegebühren an. Vor allem gegen den Südwestrundfunk und das Bayerische Fernsehen ging Kabel Deutschland dabei vor, darüber hinaus auch gegen den Sender für Berlin-Brandenburg RBB. Sowohl das Landesgesricht am Sitz der Fernsehsendeanstalten als auch das Oberlandesgericht wurden mit der Klage betraut. Bisher jedoch sprachen sich die Richter ausschließlich für die Öffentlich-Rechtlichen aus.
Entscheidung am Bundesgerichtshof
Nach den Misserfolgen wird Kabel Deutschland nun vor den Bundesgerichtshof ziehen. Dies ist die höchste Instanz in Deutschland, die Kabel Deutschland berufen kann. Das Verfahren soll im März eröffnet werden.
Damit gibt es nun mindestens zwei Verfahren, die Kabel Deutschland als Vodafone-Tochter für März auf den Plan hat: zum einen der Streit um die Einspeisevergütung, zum anderen die für Ende März anberaumte außerordentliche Versammlung der Aktiengesellschaft aufgrund von Beschwerden eines Minderheitsaktionärs hinsichtlich des Aktienwertes bei Kabel-Deutschland-Kauf durch Vodafone.
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