Aufatmen für Verbraucher: Ab morgen (01.06.2013) gelten die endgültigen Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen. Damit wird „Abzockertechniken“ von Betreibern 0180er oder 0800er – Nummern ein Riegel vorgeschoben. Im Falle von rechtswidrig geschalteten und kostenpflichtigen Warteschleifen drohen den Verantwortlichen Strafen seitens des Gesetzgebers.
Warteschleifen nur noch kostenlos oder mit Festpreis
Ab dem 01. Juni 2013 gilt: Warteschleifen bei Sonderrufnummern dürfen seitens der Anbieter nur noch geschaltet und genutzt werden, wenn dem Anrufer zuvor ein Festpreis kommuniziert wurde – oder das Warten generell kostenlos ist. Diese Regelung gilt ebenfalls für nachgelagerte Warteschleifen – also solche, die (zum Beispiel durch eine Weiterleitung an einen anderen Sachbearbeiter) erst während des Gesprächs entstehen. Die Nutzung von Warteschleifen bei ortsgebundenen Rufnummern sowie Mobilfunknummern ist weiterhin erlaubt. Durch diese Regelung sollen Verbraucher vor hohen Kosten geschützt werden, die Ihnen durch den Einsatz von Warteschleifen entstehen, ohne dass diese eine eigentliche telefonische Serviceleistung beinhalten würden.
Neue Rufnummern für Service-Dienste
Im Zuge der neunmonatigen Übergangsfrist, in der Unternehmen Zeit hatten, ihr Warteschleifen-System zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, hat die Bundesnetzagentur neue Rufnummernteilbereiche geschaffen. Servicenummern beginnend mit 0180 – 6 und 0180 – 7 erfüllen die Voraussetzungen zur Einführung kostenloser Warteschleifen. Unternehmen, die diese Nummern nicht nutzen möchten, können auch auf Ortsnetzrufnummern umsteigen. So oder so ist für die Unternehmen ein Aufwand zur Kommunizierung der neuen Rufnummern an Kunden und Interessenten unvermeidlich.
Anrufer sind zu informieren
Um dem Umgang mit Warteschleifen und eventuell dadurch enstehende Kosten transparenter zu machen, werden die Unternehmen weiter in die Pflicht genommen. Bereits beim ersten Einsatz einer Warteschleife im Rahmen eines Telefonanrufs muss der Anrufende darüber informiert werden, wie lange er voraussichtlich in der Warteschleife stecken wird. Weiterhin hat das Unternehmen die Pflicht, ihre Anrufer darüber zu informieren, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder ob der Einsatz der Warteschleife für ihn kostenlos ist. Sollten Verstöße gegen diese Regelungen aktenkundig werden, will die Bundesnetzagentur dagegen vorgehen. Im Zuge dieser Ankündigungen bittet die Agentur um Mithilfe der Verbraucher. Wer den Verdacht eines Verstoßes gegen die gesetzliche Regelung für Warteschleifen hegt, kann sich direkt bei der Bundesnetzagentur melden:
Bundesnetzagentur Nördeltstraße 5 59872 Meschede Telefon: +49 291 9955-206 Telefax: +49 6321 934-111 E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.deDie Bundesnetzagentur ist Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.
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