Um ihr TV-Programm an den Zuschauer zu bringen, müssen Fernsehanstalten wie ARD und ZDF ihr Senderangebot über die Leitungen der Kabelbetreiber schicken. Über die sogenannte Einspeisung entstehen den Fernsehanstalten Gebühren. Um genau diese Einspeisegebühren ist ein juristischer Streit entbrannt.
Die Öffentlich-Rechtlichen ARD und ZDF sehen die Einspeisegebühren inzwischen als veraltet an. Kurzum wurden die Verträge für Ende dieses Jahres gekündigt. In der Financial Times erklärte daraufhin der Geschäftsführer der Kabel Deutschland GmbH Dr. Hammerstein, dass der Kabelbetreiber über eine Überprüfung des Leistungsspektrums für die beiden Fernsehanstalten nachdenken müsse. Es gehe in der Angelegenheit um mehr als 20 Millionen Euro.
Dennoch besteht eine Übertragungspflicht der Kabelanbieter für bestimmte öffentlich-rechtliche Sender. So müssen zum Beispiel alle 22 digitalen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender übertragen werden. Anders sieht es bei den analogen und dort ganz speziell bei den Dritten Programmen aus.
Für die Zuschauer würde das bedeuten, dass u.a. einige kleinere Sender außerhalb ihrer Region nicht mehr empfangen werden könnten. So könne beispielsweise in Köln kein Bayerisches Fernsehen mehr laufen.
Auch mit dem Kabelbetreiber Unitymedia Kabel BW gibt es bereits Gespräche um eine Auflösung der Einspeiseverträge.
Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen worden.
Bild: Kabel Deutschland
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