DSL-Umzug – Entscheidungsgründe des BGH

Vor etwa einem Monat haben wir über das BGH-Urteil zu DSL-Umzug berichtet (DSL-Vertrag wegen Umzug nicht kündbar). Nun sind wurde die Urteilsbegründung veröffentlicht. Demnach vertraten die Richter des BGH die Ansicht, dass der Kunde das Risiko beim Abschluss eines längerfristigen Vertrages über die Erbringung einer Dienstleistung trägt.  Ein Umzug stellt keinen wichtigen Grund für eine Kündigung des Internet-Vertrages dar. Die Geschäftsgrundlage ist nach wie vor erfüllt. In dem angesprochenen Fall bleibt der Kunde verpflichtet, die Grundgebühr für die verbliebenen Monate der Vertragslaufzeit zu zahlen.

kurze gegen lange Vertragslaufzeit

Bietet der Dienstleister mehrere Verträge an, muss der Kunde selbst entscheiden, ob er das Risiko einer langen Vertragslaufzeit eingehen könne. Dieses wird zumeist mit verschiedenen Vergünstigungen erkauft. Das Urteil sollte jedoch nicht überbewertet werden und der Kunde könne, wie bisher, auf eine Kulanzlösung ihres Internetanbieters hoffen. Meist muss der betroffene Kunde eine Vertragsauflösungsgebühr an seinen Provider zahlen.

Über René 119 Artikel
Test- und Erfahrungsberichte über Hardware schreibe ich seit fast 15 Jahren. Ich begeistere mich für neue Technik und suche ständig nach Problemlösungen. Daher scheue ich nicht davor zurück meine Testprobanden aufzuschrauben und einen Blick ins Innere zu riskieren.

3 Kommentare

  1. was soll das den hää? achso ja ok die richter sind zu bescheuert und nutzen kein dsl daher kann es ihnen egal sein :/
    das nenn ich mal KUNDENFREUNDLICH!!!

  2. Egal aus welchen Gründen man umziehen musste. Wenn man bei Vertragsabschluss die Wahl zwischen einer langen und einer kurzen Laufzeit hatte, und die längere wählt, da man hier die besseren Konditionen bekommt, trägt der „Käufer“ auch das Risiko. Im Grunde ist dies auch total verständlich!

    Aber wie ich im letzten Absatz erwähnt habe, man kann immer auf die Kulanz des Betreibers hoffen 😉

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