Wird Kabelfernsehen billiger? Weitersendungsgebühr auf dem Prüfstand

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine seit langem umstrittene Grundsatzfrage zur Weiterleitungsvergütung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt. Es geht letztlich um die Frage, ob Kabelnetzbetreiber bei der Einspeisung von TV- und Radioprogrammen Urheberrechtsgebühren zahlen müssen.

Kabelnetzbetreiber – zu denen auch Wohnungsbauunternehmen mit ihren eigenen Kabelnetzen zählen – sehen den Verbreitungsweg Kabel gegenüber anderen Verbreitungswegen schon lange benachteiligt. Betreiber von Kabelnetzen sind nämlich nach § 20 b UrhRG verpflichtet, für die Einspeisung von Rundfunkprogrammen in ihre Netze Geld an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen. Verwertungsgesellschaften wie VG Media und die GEMA sowie TV-Sender profitieren von diesen Urheberrechtsgebühren, die aber beispielsweise die Satellitenbetreiber nicht zahlen müssen. Insofern ist der Empfangsweg Satellit im Vorteil gegenüber dem Kabel.

Deutsche Gerichte habe sich bereits in mehreren Instanzen mit der Frage der Vergütungs- und Erlaubnispflicht für die Einspeisung von Radio- und Fernsehprogrammen beschäftigt, nachdem sich ein kleines Kabelunternehmen mit etwa 9.000 Kunden nicht mehr mit der Zahlung der Weitersendungsvergütung abfinden wollte. Inzwischen ist die Sache beim BGG anhängig, der seinerseits aber erst ein entscheidendes Detail vom EuGH klären lassen will.

Um welche Frage genau geht es jetzt?

Der Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK), in dem auch der Kläger Mitglied ist, argumentiert seit Jahren, dass die Übertragung der Programme über Kabelanlagen an private Haushalte lediglich ein technisches Mittel zur Ermöglichung bzw. Verbesserung des Empfangs darstelle, wenn am jeweiligen Wohnort dieselben Programme auch drahtlos zu empfangen sind. Zumindest mit Blick auf den Satellitendirektempfang ist mehr oder weniger in ganz Deutschland ein direkter drahtloser Empfang möglich. Dann, so die Argumentation beim FRK, sei die Weiterleitung nicht erlaubnis- und gebührenpflichtig. Zu diesem Punkt möchte der BGH vom EuGH eine Vorabentscheidung.

„Wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich auch in der Rechtsfrage der politischen Forderung des Deutschen Bundesrates anschließt, wonach aus Gründen der Technologieneutralität Kabelnetzbetreiber keine urheberrechtliche Vergütungspflicht gegenüber den Fernseh- und Hörfunksendern haben, dann ist eine Senkung der Kabelgebühren um bis zu 5% zukünftig möglich“, erklärte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation FRK, Heinz-Peter Labonte, diese Woche in Lauchhammer.

Sollte die urheberrechtliche Vergütungspflicht der Kabelnetzbetreiber entfallen, würden übrigens auch die Antennenvereine in den neuen Bundesländern, die meist schon seit DDR-Zeiten Gemeinschaftsantennenanlagen betreiben, profitieren. Diese sehen sich außerdem zum Teil durch hohe rückwirkende Forderungen in ihrem Bestand bedroht. Inwieweit dagegen die Kabelnetzbetreiber ihre Gebühren tatsächlich senken würden, bliebe aber abzuwarten. Sowieso geht es für den einzelnen Endkunden laut FRK nur um Beträge von Monatlich 0,20 bis 0,75 Euro.

Große Kabelnetzbetreiber profitieren von Transportentgelten

Für die Kabelunternehmen geht es in der Summe natürlich um Beträge, die nicht zu vernachlässigen sind. Speziell die kleinen Kabelnetzbetreiber sehen sich gegenüber den großen wie Kabel Deutschland und Unitymedia KabelBW im Nachteil. Die großen Kabelunternehmen können aufgrund von Reichweite bzw. Marktmacht nämlich ihrerseits Transportentgelte von den Sendern durchsetzen, sich also für die Programmeinspeisung bezahlen lassen.

Ob man diese Themen vermengen sollte, kann man zumindest bezweifeln. Zudem könnte die Situation in diesem Punkt ebenfalls bald eine andere – für die kleinen Unternehmen bessere – sein. ARD und ZDF wollen schließlich keine Einspeiseentgelte mehr zahlen und haben dieses Jahr bereits ihre (noch bis Jahresende laufenden) Verträge gekündigt.

Über Oliver Springer 796 Artikel
Seit 2008 bin ich im Hauptberuf Blogger und schreibe für eigene Projekte und im Auftrag zu einer Reihe von Themen, darunter Telekommunikation, Medien, Video-on-Demand, Fernsehen, Kabelanschluss, IPTV, Instant Messaging, Musik und Kaffee. Als Serienfan interessiere ich mich besonders für Onlinevideotheken und Pay-TV. Vor meiner Zeit als Blogger hatte ich 14 Jahre lang als Moderator und Redakteur für den Radiosender JAM FM gearbeitet, wo ich später auch den Internetauftritt betreute.

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