Im Streit um die Einspeisegelder an Kabel Deutschland haben die ÖR einen ersten Teilsieg errungen. Der zuständige Richter am Berliner Landgericht sieht die Einspeisung der Sender der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als eine Pflicht und nicht als eine Dienstleistung an. Somit sei der Kabelbetreiber kein Dienstleister im kommerziellen Sinne und kann daher auch keine Vergütung verlangen. Wörtlich sagte er:
„Die Kernfrage ist: Erfüllt der Kabelnetzbetreiber mit der Übertragung des Signals eine eigene Verpflichtung oder eine Dienstleistung?“
In diesem Prozess ging es um den MDR-Sender RBB. Eine endgültige Entscheidung ist abzuwarten. Laut Heise werden noch weitere Prozesse Kabel Deutschland bevorstehen. In der nächsten Verhandlung sitzt der größte deutsche Kabelbetreiber dem Bayrischen Rundfunk gegenüber. Danach schließen sich Prozesse gegen den WDR, SWR und ARTE an.
Der Kabelstreit begann, als die öffentlich-rechtlichen Anstalten beschlossen, ab 2013 an die Kabelbetreiber keine Vergütung mehr für die Einspeisung ihrer Sender ins Kabelnetz zu zahlen. Daraufhin klagte Kabel Deutschland vor Gericht.
Unitymedia und Kabel BW hielten sich vorerst zurück. Wie digitalfernsehen heute berichtete, werde nun aber auch Unitymedia Klage erheben.
Bild: Kabel Deutschland
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