Vectoring: Bundesnetzagentur-Entscheid liegt vor – Stellungnahme bis 10.05. möglich
Um das Thema Vectoring ist eine Entscheidung gefallen, die alle Marktakteure berücksichtigt hat. Demnach muss die Telekom ihren Mitbewerbern weiterhin den Zugang zu den Kabelverzweigerstellen (KVz, den grauen Kästen am Straßenrand) gewähren.