Ab 2013 müssen die Senderanstalten ProSiebenSat.1 und RTL ihre Free-TV-Programme in SD-Qualität unverschlüsselt anbieten. Diese Auflage gilt zunächst für die nächsten 10 Jahre. Dabei ist es ganz gleich, ob die Sender über Kabel, Satellit oder IPTV empfangen werden können. Das entschied das Bundeskartellamt in dieser Woche. Beiden Fernsehanstalten wurde zudem eine Strafe in Höhe von 55 Millionen EUR verhängt. Als Grund nannte das Kartellamt unlautere Wettbewerbsmethoden – auf gut Deutsch: Preisabsprachen untereinander.
Die Kabel Deutschland GmbH, die seit Mitte dieses Jahres um eine fortbestehende Vergütung für das Einspeisen der öffentlich-rechtlichen Sender in ihr Netz kämpft, akzeptiert die Entscheidung des Bundesamtes nicht. „Kabel Deutschland wird innerhalb einer Frist von einem Monat intensiv prüfen, ob es gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts Beschwerde beim Oberlandesgerichts Düsseldorf einlegt“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme. Laut Heise verweise die KDG auf bestehende Verträge und die schon oft erwähnte Befürchtung, mit dem Wegfall der Grundverschlüsselung den Jugendschutz nicht mehr wahren zu können.
Bild: Kabel Deutschland
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