Im April wird Kabel Deutschland die Grundverschlüsselung von Privatsendern beim digitalen TV-Empfang zum Teil aufheben. Wenn kleinere Sender weiterhin verschlüsselt ausgestrahlt werden, könnten diese dadurch Nachteile erleiden. Der VPRT hat die nur teilweise Abschaffung der Grundverschlüsselung bei einigen Kabelnetzbetreibern jetzt kritisiert.
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen mit etwa 140 Mitgliedern, hat mit Blick auf die nur teilweise Aufhebung der Grundverschlüsselung eine Gleichbehandlung aller Sender gefordert. Grundverschlüsselung bedeutet, dass eigentlich frei empfangbare TV-Programme (Stichwort: Free-TV) von den Kabelnetzbetreibern so verschlüsselt werden, dass sie nur mit einer Smartcard des jeweiligen Kabelunternehmens sowie mit zur jeweils eingesetzten Verschlüsselungstechnik kompatiblen Endgeräten angesehen werden können.
Zum Teil war die Verschlüsselung in der Vergangenheit von den Programmveranstaltern ausdrücklich gewünscht. Das Bundeskartellamt verhängte Ende vorigen Jahres gegen die beiden größten Sendergruppen RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 sogar eine Geldbuße in Höhe von 55 Millionen Euro wegen wettbewerbswidriger Absprachen bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer TV-Programme. Das Kartellamt verpflichtete die beiden Konzerne bei dieser Gelegenheit, „ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten“.
Kabel Deutschland hebt im April die Verschlüsselung einiger Sender auf
Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber, das in 13 Bundesländern aktive Kabel Deutschland, wird im April diese „wesentlichen Programme“ nicht mehr verschlüsseln, soweit es die Ausstrahlung in Standardauflösung angeht. Aufgehoben wird die Verschlüsselung voraussichtlich für RTL, RTL II, SUPER RTL, VOX, n-tv, SAT.1, ProSieben und kabel eins. RTL NITRO und das zu ProSiebenSat.1 gehörende sixx werden bei Kabel Deutschland wohl weiterhin nur verschlüsselt ausgestrahlt.
Auf jeden Fall nicht betroffen von der Verpflichtung zur Aufhebung der Grundverschlüsselung sind die Programme anderer Anbieter wie DMAX, Das Vierte, VIVA, SPORT1 und TELE 5. Der VPRT sorgt sich deshalb um die Vielfalt im Kabelfernsehen, denn viele Fernsehzuschauer könnten aus Bequemlichkeit oder um Geld zu sparen auf diese kleinen Sender im Zweifel verzichten. Der VPRT fordert daher, die Wünsche dieser Sender zu berücksichtigen und sie nicht gegen deren Willen weiterhin zu verschlüsseln. „Wer eine unverschlüsselte Einspeisung wünscht, sollte diese auch zeitgleich mit anderen Marktteilnehmern und ohne Verschlechterung der Bedingungen erhalten können“, so Dr. Julian Oberndörfer, Vorsitzender des Arbeitskreises Sparten- und Zielgruppensender im VPRT.
„Wenn sich die Verbreitungsbedingungen im Markt wesentlich ändern, darf dies nicht zu Lasten eines umfassenden Angebots – und damit gerade auch der kleineren, zielgruppenspezifischen Veranstalter – gehen“, so Oberndörfer weiter. Zwecks Vermeidung möglicher „Reichweitenrisiken“ betroffener Sender sollten die jeweils zuständigen Medienanstalten sich des Themas umgehend annehmen.
Primacom verschlüsselt bereits weniger TV-Sender
Der Kabelnetzbetreiber Primacom hat übrigens schon letzten Monat die Grundschlüsselung privater Free-TV-Sender teilweise aufgehoben. Wie das PDF eines Informationsblatts zeigt, können die Kunden die meisten Privatsender in SD-Qualität unverschlüsselt empfangen, darunter Eurosport, N24 und Bibel TV, nicht jedoch zum Beispiel Nickelodeon, Deutsches Musik Fernsehen, DMAX, TELE 5 oder Das Vierte. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia (Hessen und NRW) hatte dagegen schon zu Beginn des Jahres die Verschlüsselung bei digitalem Free-TV in Standardauflösung vollständig abgeschafft. Der Grund dafür war allerdings eine Auflage des Bundeskartellamts für die Fusion mit Kabel BW.
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