Das Handelsblatt berichtet in der heutigen Ausgabe, das die Fusion von Kabel Deutschland mit Unitymedia und Kabel BW vom Kartellamt abgelehnt wurde.
Mit der Fusion wollte man sich als großer, starker Kabelnetzbetreiber noch besser dem Wettbewerb der klassischen Telefonkonzerne stellen.
Die Kabelnetzbetreiber haben von Haus aus ja schon „kleine Monopolstellungen“. Ein Wohnhaus wird immer nur von einem Kabelanbieter versorgt, der sich vor allem bei Mietshäusern oftmals mit 10 Jahresverträgen gebunden hat. Der Kunde hat also gar keine andere Wahl, als entweder das TV Signal des Anbieters zu nutzen oder auf Alternativen wie Sattelliten TV umzusteigen, was oftmals vom Vermieter nicht gestattet wird.
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