Kabel Deutschland habe private Fernseh- und Hörfunksender zu gering vergütet, das entschied das Landgericht Berlin im August. Nun steht eine Nachzahlung in Höhe von 45 760 836, 97 EUR aus.
Im Rechtsstreit, der seit 2006 besteht, geht es um die Frage einer angemessenen Vergütung für die Weiterleitung der privaten Programme von Rundfunk- und TV-Sendern, die der VG Media beigetreten sind. In dem Verfahren vertritt der Medienverein die Urheber- und sogenannten Leistungsschutzrechte seiner Mitglieder.
Kabel Deutschland gegen Urheberrechtsvergütung
Kabel Deutschland vertritt die Ansicht, dass für die Programmweiterleitung in den Netzen des Kabelanbieters sehr geringe bis keine Urheberrechtsvergütungen für die einzelnen Sender bestünden und klagte gegen entsprechende Lizenzvorstellungen.
Widerklage von VG Media erfolgreich
VG Media führte daraufhin eine Widerklage durch und hatte einen ersten Erfolg beim Deutschen Marken- und Patentamt. Nun hat auch das Landgericht in Berlin Klagegrund und angedachte Höhe als angemessen bestätigt.
Die Kabel Deutschland GmbH hat für die Sender-Weiterleitung durch ihr Kabelnetz den privaten Fernseh- und Hörfunksendern Urheberrechtsvergütungen zu zahlen.
Beim Lizenzstreit mit Kabel Deutschland waren auf Seiten der VG Media die GEMA, RTL Deutschland, ProSiebenSat1 Media sowie einige Radiosender beigetreten.
Lizenzverträge bestehen seit Jahren mit anderen Kabelnetzbertreibern und IPTV-Anbietern
Lizenzvereinbarungen hinsichtlich der Urheberrechtsvergütungen traf die VG Media bereits vor einigen Jahren mit allen anderen größeren und mittleren Kabelgesellschaften in Deutschland sowie den IPTV-Anbietern Telekom und Vodafone. Verträge mit Kabel BW und Unitymedia beispielsweise bestehen seit 2010 und 2011.
Bild: (c) Kabel Deutschland GmbH
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