Einspeisegebührenstreit: Kabel Deutschland hat Maßnahmen getroffen

Kabel Deutschland
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Ab morgen, 8. Januar, werden Kabel-Deutschland-Kunden erste Veränderungen in ihrem Programm feststellen. Wie Kabel Deutschland bereits ankündigte, kam es intern zu einer Prüfung des Leistungsangebots für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Eine Entscheidung ist bereits gefallen: „Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter übertragen. Es entfallen lediglich Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen“, fasst Dr. Manuel Cubero, Mitglied des Vorstands der Kabel Deutschland Holding AG, zusammen.

Im Klartext bedeutet das für Zuschauer von ARD, ZDF und den regionalen Sendern:

  • Geringere Qualität der öffentlich-rechtlichen Sender: Dies wird aber kaum ins Gewicht fallen, da die ÖR sowieso eine höhere Bandbreite gebucht hatten. Sie werden also lediglich an den Normalstandard angeglichen.
  • Jedes digitale Dritte Programm wird nur noch in einer Variante zu sehen sein. In Sachsen wird also ausschließlich MDR Sachsen und nicht mehr MDR Sachsen-Anhalt oder MDR Thüringen eingespeist. In Hamburg wird ausschließlich NDR Hamburg laufen und nicht mehr NDR Niedersachsen.
  • Aufgrund der Must-Carry-Regelung muss aber mindestens eine Variante jedes regionalen Senders der Öffentlich-Rechtlichen überregional übertragen werden. NDR kann demzufolge weiterhin in Sachsen und MDR in Niedersachsen empfangen werden.

Kabel Deutschland verspricht sich davon eine effizientere Auslaustung des bestehenden Kabelnetzes, die wiederum mehr Platz zum Ausbau des HD-Angebotes schaffen soll.

Der Streit um Einspeisegebühren enstand Mitte 2012, als die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten offiziell erklärten, ab 2013 keine Einspeisegebühren mehr an die Kabelbetreiber zu zahlen. Kabel Deutschland klagte daraufhin vor Gericht die Gelder für die Leistungen ein. Auch Unitymedia sah sich Ende 1012 gezwungen, aus dem gleichen
Grund Klage zu erheben.

Nach wie vor betonen beide Unternehmen die Bereitschaft zu Gesprächen mit den Öffentlich-Rechtlichen.

Bis zum 16. Januar soll das Gericht ein Urteil gefällt haben.

Bild: Kabel Deutschland

Über Nadja 137 Artikel
Seit 2006 bin ich als Redakteurin und Lektorin bei Online-Projekten aktiv. Hier im Kabel-Blog bin ich für die News zuständig, recherchiere neue Sender und erstelle nützliche Ratgeber für euch. Was ist ein Kabelreceiver? Was braucht ihr fürs digitale Fernsehen? Was gibt es an Onlinevideotheken in Deutschland? Ich erkläre es euch gern.

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