Wie die Bundesnetzagentur gestern in einer Pressmeldung veröffentlichte, hat die Telekom den Antrag auf Einschränkung der Zugangsmöglichkeit für andere Wettbewerber an den Verteilerkästen eingereicht. Seit einigen Monaten schon diskutieren die Verbände der deutschen Telekommunikationsdienstleister über diesen Schritt. Sie befürchten eine Remonopolisierung des ehemaligen Staatskonzerns Deutsche Telekom.
Die grauen Verteilerkästen am Straßenrand sind die Kabelverzweigerstellen, die im Fachterminus auch „letzte Meile“ genannt werden. Das ist die letzte Station für die Telekommunikationskabel, bevor es in die Häuser geht.
Genau an dieser Stelle muss die Telekom als größtes deutsches Telekommunikationsunternehmen Mitbewerbern, die über kein eigenes Netz verfügen, Zugang und Nutzung erlauben. Nach vehementem Widerspruch der Mitbewerberverbände hat die Telekom sich für Kompromisse bereit erklärt.
Stellungnahme bis 21. Januar möglich
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, zum Antrag:
„Ich begrüße, dass die Telekom jetzt einen Antrag eingereicht hat. […] Nun liegen endlich konkrete Vorschläge des Unternehmens auf dem Tisch, wie es sich die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Einführung von Vectoring vorstellt. Wir werden im Rahmen eines transparenten und ergebnisoffenen Beschlusskammerverfahrens allen interessierten Marktakteuren Gelegenheit geben, ihre jeweiligen Positionen ausführlich darzulegen und anschließend eine Entscheidung treffen.“
Stellungnahmen der Mitbewerber können bis zum 21. Januar 2013 bei der Bundesnetzagentur eingebracht werden. Am 24. Januar wird eine öffentliche mündliche Verhandlung einberufen.
Auslöser Vectoring
Hintergrund war die Einführung der von der Telekom entwickelten Technologie Vectoring. Indem Störungen aus den bereits vorhandenen Kupferleitungen reduziert werden, lassen sich die Leitungen bis auf gut 100 Mbit/s optimieren. Da Vectoring ein bestehendes Netz nutzen kann, ist es wesentlich kostengünstiger als FTTH.
Voraussetzung – so die Telekom – sei der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Leitungen an den Kabelverzweigern. Aus dieser Überlegung heraus entstand der Gedanke, den Zugang zu den grauen Kästen für Mitbewerber zu unterbinden.
Weitere Informationen zu diesem Fall werden demnächst auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu lesen sein.
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