Zu jeder Zeit das anschauen können, was irgendwann mal von den TV-Sendern ausgestrahlt wurde. Das ist es, was immer mehr Fernsehzuschauer eigentlich wollen. Schon die heutigen modernen Videorekorder mit ihren großen Festplatten sorgen für Unmut bei den werbefinanzierten Free-TV-Kanälen.
Doch bei allem Bedienkomfort, den HDD-Rekorder gegenüber den alten VHS-Geräten inzwischen bieten, erfordert es trotzdem noch einen kleinen Zusatzaufwand, den Timer für eine bestimmte Sendung zu programmieren. Da muss man sich schon mal vorher überlegen, was man eigentlich sehen möchte und das Gerät für die Aufzeichnung vorbereiten.
Jede Vereinfachung ist deshalb auf Zuschauerseite ein großes Plus. Mit Bedienkomfort und Zusatzfunktionen wie der gleichzeitigen Aufzeichnung mehrerer Programme möchten internetbasierte Videorekorder wie Save.TV und shift TV Kunden gewinnen. Über den Webbrowser die Sendungen programmieren, von überall her abrufen als Stream oder Download und die Werbeblöcke überspringen können, das klingt für immer mehr Fernsehzuschauer interessant.
Dieser Service ist den kommerziellen Free-TV-Sendern ein Dorn im Auge, weil er ihr Geschäftsmodell bedroht. Sie leben schließlich davon, dass die Zuschauer, die eigentlich nur einen Spielfilm oder eine Folge ihrer Lieblingsserie ansehen möchten, stapelweise Werbespots anschauen müssen, bevor es nach den Unterbrechungen mit dem eigentlichen Programm weitergeht.
Im Kampf von RTL und Sat.1, die ein Verbot von Diensten wie shift TV und Save.TV erwirken wollen, erging gestern am Bundesgerichtshofs (BGH) eine Entscheidung, die von den Betreibern der internetbasierten Videorekorder als Erfolg ausgelegt wird. Der BGH hob ein Berufungsurteil auf und verwies die Klage zurück an das Berufungsgericht. Dennoch gibt es seit gestern ein Stück weit Klarheit. In einer Pressemitteilung bringt shift TV ganz gut auf den Punkt, worum es geht:
>> Als Hauptfrage war zu klären, wer der Hersteller der Privatkopie sei. RTL und SAT1 sehen shift TV als Kopienersteller an und nicht den einzelnen Nutzer, der per Mausklick den Aufzeichnungsprozess auslöst und komplett beherrscht. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern „der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei, mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege […] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor.“ Das Berufungsgericht, in diesem Fall das Oberlandesgericht Dresden muss nun klären, inwieweit shift TV die Vorraussetzung für eine unerlaubte Weitersendung erfüllt, nämlich dort, wo das Empfangssignal auf die Rekorder der Nutzer verteilt wird. <<
Update 12. Oktober 2011:
Bereits im Juli konnte shift.tv einen Etappensieg gegen RTL und SAT 1 erwirken. Das Oberlandesgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass die shift.tv Aufnahmen legale und damit zulässige Privatkopien darstellen.
Konkurrent (aber hier haben beide Anbieter die gleichen Interessen) Save.TV erklärt in einer eigenen Pressemitteilung:
>> „Unser Angebot ist eine technische Weiterentwicklung des herkömmlichen Rekorders, und kein kategorischer Eingriff in bestehendes Recht. Das Urteil ist deshalb wegweisend, denn es garantiert die persönliche Freiheit zu entscheiden, wann, wo und mit welcher Technik TV-Sendungen aufzeichnet werden dürfen“, sagt Thomas Kutsch, Geschäftsführer der Save.TV Ltd. „Save.TV-Nutzer dürfen sich mit uns über das heutige Urteil freuen und unseren Online-Videorekorder mit bester Qualität und hohem Bedienkomfort weiterhin nutzen, auch wenn private Fernsehsender wie RTL eine Konkurrenz zu eigenen Online-Angeboten befürchten.“<<
shift TV und Save.TV zeichnen eine Sendung nicht einmal auf, um sie dann an tausende Kunden zu streamen oder zum Download anzubieten, sondern sie zeichnen eine Sendung mehrere Tausend Mal auf, nämlich für jeden einzelnen Kunden, der diese Sendung sehen möchte.
Die Argumentation der Anbieter von Online-Videorekordern klingt vernünftig. Das Problem ist allerdings: Wenn zu wenige Zuschauer das Programm live bei der Ausstrahlung inklusive der Werbeblöcke anschauen, gehen die Einschaltquoten und die Werbepreise in den Keller. Selbst wenn die Zuschauer sich die Eigenproduktionen der Privatsender auf deren Websites inklusive Werbung ansehen, untergräbt dies das bisherige Geschäftsmodell.
Dennoch dürfte genau dort die Zukunft liegen, denn bereits die heutige Technik ermöglicht den jederzeitigen Abruf von Filmen und Serien über das Internet in hoher Qualität. Mit schnellen Internetzugängen über Kabel oder DSL ist hochauflösendes Fernsehen als Stream gar kein Problem mehr. Und genau das wollen die Fernsehzuschauer, HD und VoD. Diese beiden Wünsche jedenfalls stellte Bill Carr, Amazon vice president Music and Video, zum Start des neuen Video on Demand-Services in HD-Qualität in den USA heraus.
FAZIT: Die Digitalisierung aller Medien vom Buch über Zeitungen und Musik bis zum Fernsehen bringt die alten Geschäftsmodelle ins wanken. Die Lösung kann weder darin liegen, einen Kampf gegen die Verbraucherinteressen zu führen (wie es die Musikindustrie versucht hatte), noch darin, alle Inhalte im Sinne einer fragwürdigen Kostenlos-Kultur zu verschenken.
An die Stelle des Free-TV, wie wir es heute kennen, könnten Video on Demand-Angebote treten, die sowohl direkt über die Websites der Programmanbieter bzw. Produzenten abgerufen werden können als auch über Videoportale, die die Rechteinhaber an den Werbeerlösen beteiligen. So bringt Sevenload immer mehr „Branded Channels“ auf sein Portal.
Am Aufzeichnen von TV-Sendungen wird man den Fernsehzuschauer kaum hindern können und es wäre auch nicht sinnvoll, die Produzenten, Rechteinhaber und Vermarkter wären besser damit beraten, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Durch den Zusatznutzen der jederzeitigen Abrufbarkeit von Programminhalten ergeben sich für die Vermarktbarkeit von Inhalten gewaltige Chancen. Anstatt zum Beispiel zehn Minuten lang Werbespots ertragen zu müssen, die für den Zuschauer größtenteils völlig unpassend sind (Streuverluste!), könnte vor Beginn einer Serienepisode genau der eine Werbespot laufen, der wirklich zu den Interessen und Bedürfnissen passt.
Vielleicht müssen es auch zwei oder drei Spots sein, doch auf ein solch verträgliches Ausmaß reduzierte Werbung, die dazu noch auf den einzelnen Konsumenten zugeschnitten ist, dürfte auf Akzeptanz und Interesse stoßen. Ein Umgehen der Werbung, etwa durch den Download einer illegalen Kopie, wäre dann für die allermeisten Zuschauer gar nicht mehr interessant.
Wer auf Werbung ganz verzichten möchte, könnte in diesem Szenario ein Abo abschließen. Mit Anbietern wie Maxdome gibt es bereits bezahltes Video on Demand mit einem besonders im Bereich Spielfilme sehr interessanten Angebot. Ansonsten besteht die beste und fairste Lösung für den Fernsehzuschauer derzeit in der Nutzung von Pay-TV. Zeichnet man sich mit seinem Videorekorder die Sendungen aus dem Pay-TV auf, um sie zu einem späteren Zeitpunkt anzusehen, etwa alle Folgen einer Serienstaffel, weil man nicht immer eine Woche warten möchte, wenn man erst einmal dabei ist, kommen die Produzenten und Rechteinhaber trotzdem an ihr Geld. Und das ist einfach mal die Voraussetzung dafür, dass weiterhin hochwertige Inhalte produziert werden, egal um welches Medium es sich handelt.
Ich habe selber eine Webseite mit Video on Demand Inhalten die ich selber produziere. Ich muss sagen, die Zugriffszahlen der Besucher auf meine Seite steigen von Tag zu Tag. Man sitzt nicht nur mehr vor dem Fernsehgerät, sondern sieht sich einen Film auch Mal zwischendurch an.
Finde, dass der Beitrag ein wenig mehr Details bieten sollte.
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